Wann muss ich das Formular zur Energieübernahme ausfüllen?

Bei der Wiederaufnahme der Versorgung werden die Strom- und/oder Erdgaszähler abgelesen und die Zählerstände auf diesem Formular notiert. Darauf sind auch die Daten des bisherigen Kunden und die des neuen Kunden vermerkt. Das Dokument muss sorgfältig ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Es wird in zwei Exemplaren ausgestellt: eines für den bisherigen Kunden, das andere für den neuen Kunden. Jede Partei leitet die Informationen anschließend an ihren Energieversorger weiter. Es ist ratsam, sich beim Versorger zu erkundigen, wie diese Daten am besten übermittelt werden können (Telefon, Post, Fax usw.).

Bei der Übernahme der Energieversorgung durch eine andere Partei dient das Dokument zur Energieübernahme dazu, die Zählerstände des/der Strom- und/oder Erdgaszähler endgültig festzuhalten. Es dient also NICHT dazu, den Energieversorgungsvertrag einer anderen Person zu übernehmen.

 

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