Wie hoch ist der Prosumer-Tarif für einen Nutzer, der nicht über einen Zähler verfügt, der den Verbrauch und die Einspeisung separat misst?

Die CWaPE hat festgestellt, dass im Allgemeinen 37,76 % der erzeugten Energie gleichzeitig verbraucht werden. 62,24 % der erzeugten Energie werden daher wieder ins Netz eingespeist und zu einem anderen Zeitpunkt verbraucht. Der Prosumer-Tarif sieht daher vor, dass der Prosumer zu 62,24 % der Kosten beiträgt, die ein herkömmlicher Netznutzer für die Verteilung und den Transport (einschließlich der damit verbundenen Zuschläge) bei gleichem Stromverbrauch zahlen würde.

Ich bin Prosumer und mein Stromversorger stellt mir eine Photovoltaik-Pauschale/einen Photovoltaik-Zuschlag in Rechnung. Ist das zulässig?

Einige Anbieter berechnen den Besitzern von Solaranlagen einen „Photovoltaik-Zuschlag“.

Die Stromerzeugung durch Solaranlagen erfolgt nicht kontinuierlich und kann zu einem Ungleichgewicht im Netz führen. Der Netzbetreiber stellt dem Anbieter dann Kosten für den Ausgleich des Netzes in Rechnung. Einige Anbieter geben diese Kosten wiederum an ihre Prosumer-Kunden (Energieerzeuger und -verbraucher) weiter.

Ich bin Prosumer im Ausgleichssystem. Wann ist der ideale Zeitpunkt für die Installation eines intelligenten Zählers?

Sie sind Prosumer und Ihr Netzbetreiber hat Sie kontaktiert, um Ihren elektromechanischen Zähler (Rollenradzähler) auszutauschen. Sie müssen sich nun keine Gedanken mehr darüber machen, wann dieser Austausch erfolgt.

Die Netzbetreiber Ores und Resa garantieren nämlich, dass die vor dem Austausch des Zählers erzeugten kWh bei der Installation des Zählers berücksichtigt werden. Es entsteht kein Produktionsverlust.

Was ist ein Prosumer?

Ein Prosumer (Zusammensetzung aus „Produzent“ und „Konsument“) ist ein Nutzer des Niederspannungsnetzes, der über eine dezentrale Stromerzeugungsanlage mit einer Leistung von maximal 10 kVA verfügt und an derselben Anschlussstelle Strom in das Netz einspeisen und aus diesem beziehen kann.

 

Warum werde ich nicht für den Strom bezahlt, den ich ins Netz einspeise?

Prosumer, die von der Vergütung profitieren, bewerten die Energie, die sie ins Netz einspeisen, zum Preis der entnommenen Energie, was zu vorteilhaften Einsparungen beim „Komfort”-Teil (Energiekosten) der Rechnung führt. Standardmäßig wird die überschüssige Energie, die ins Netz eingespeist wird (und daher zu einem anderen Zeitpunkt nicht entnommen wird), nicht vergütet. 

Wenn ich Energie ins Netz einspeise, wird diese dann an meine Nachbarn verkauft?

Nein. Wenn die Anlage im Verhältnis zum Bedarf des Nutzers überdimensioniert ist, geht ein Teil der ins Netz eingespeisten Energie verloren, da sie nicht vom Nutzer bezogen wird. Diese Energie wird derzeit vom Erzeuger nicht verwertet. Sie wird auch nicht vom Netzbetreiber oder vom Versorger an andere Kunden verkauft. Sie wird vom Netzbetreiber verwendet, um auf Jahresbasis die Verluste im Netz auszugleichen.

Der Prosumer-Tarif – Was ist das?

Der Prosumer-Tarif ist ein Tarif für die Nutzung des Verteilungsnetzes durch Prosumer (siehe Was ist ein Prosumer?). Er trat am 1. Januar 2020 in Kraft und wird ab dem 1. Oktober 2020 über die Rechnung des Stromversorgers abgerechnet. Dieser Tarif gilt standardmäßig für alle Prosumer, unabhängig von der verwendeten Produktionstechnologie. In den meisten Fällen handelt es sich um Photovoltaikmodule, aber es gibt auch kleine Windkraft-, Wasserkraft- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Ist der Prosumer-Tarif ein Einspeisetarif?

Nein, der Prosumer-Tarif ist ein Tarif, der sich auf die Netznutzung für den Verbrauch und nicht auf die Netznutzung für die Einspeisung von Energie bezieht, d. h. es handelt sich um einen Verbrauchstarif und nicht um einen Einspeisetarif. Darüber hinaus sieht die Tarifmethodik 2019-2023 keinen Tarif für die Einspeisung von Strom in das Verteilungsnetz für Anlagen  mit  einer Leistung von weniger als oder gleich 10 kVA vor.

 

Was ist die Rechtsgrundlage für den Prosumer-Tarif?

Der Prosumer-Tarif ist in der von der CWaPE für den Regulierungszeitraum 2019-2023 ausgearbeiteten Tarifmethodik festgelegt. Die CWaPE ist gemäß dem Dekret vom 12. April 2001 für die Ausarbeitung dieser Tarifmethodik und die Genehmigung der Tarife der Netzbetreiber zuständig. Das Dekret vom 19. Januar 2017 über die Tarifmethodik für Gas- und Stromverteilungsnetzbetreiber regelt die Ausübung dieser Zuständigkeit genauer. Die CWaPE stützt sich bei der Einführung des Prosumer-Tarifs auf dieses Dekret, das einen gerechten Beitrag der Endkunden zu den Netznutzungskosten vorsieht.

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