Für welche Adresse muss ich das Formular zur Energieübernahme ausfüllen?

Bei einem Umzug muss sowohl für die alte als auch für die neue Adresse ein Dokument zur Übernahme der Energieversorgung ausgefüllt werden. Das Dokument muss in zweifacher Ausfertigung erstellt werden: eine Ausfertigung für den ehemaligen Bewohner und eine für den neuen Bewohner. Anschließend leite ich das Dokument zur Übernahme der Energieversorgung so schnell wie möglich an meinen Energieversorger weiter, auch wenn der neue/ehemalige Mieter oder Eigentümer angibt, dies bereits selbst erledigt zu haben.

Welchen Wert hat das Formular zur Energieübernahme?

Das Dokument ist rechtsgültig. Bei späteren Streitigkeiten über die abgelesenen Zählerstände kann der Energieversorger dieses Dokument als Nachweis verlangen. Obwohl einige Versorger die Abwicklung eines Umzugs telefonisch ermöglichen, wird dennoch dringend empfohlen, immer ein Dokument zur Energieübernahme auszufüllen. Wenn das Dokument an den Versorger geschickt wird, empfiehlt es sich, eine Kopie davon aufzubewahren.

Muss ich das Dokument zur Energieübernahme aufbewahren?

Ja, es ist ratsam, die unterschriebenen Energieübergabeprotokolle (eines für Ihre alte Adresse, das andere für Ihre neue Adresse) selbst aufzubewahren, nachdem Sie Ihren Energieversorger unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Ihrem Umzug, informiert haben. Wenn Sie sie dennoch per Post an den Versorger schicken, bewahren Sie eine Kopie auf. Im Falle einer späteren Anfechtung der Zählerstände kann das unterschriebene Dokument als Nachweis dienen. 

 

 

Was sind soziale VöD?

Strom und Gas sind besondere Bereiche, in denen die Marktlogik mit einem öffentlichen Versorgungsauftrag koexistieren muss. Insbesondere erscheint ihre Versorgung der gesamten Bevölkerung als eine Notwendigkeit.

Was ist der Sozialtarif?

Sehen Sie sich das Video zum Sozialtarif an: https://youtu.be/EGOhUiYMC1A

Der Sozialtarif ist ein ermäßigter Tarif für Gas und Strom, der bestimmten Personengruppen oder Haushalten gewährt wird. Alle Versorger und Verteilernetzbetreiber wenden denselben Sozialtarif an, da dieser in ganz Belgien einheitlich ist.

Wer kann den Sozialtarif in Anspruch nehmen?

Ich hatte Anspruch auf den Sozialtarif, aber mein vorübergehender Status als geschützter Kunde (BIM-Status) läuft bald aus. Was muss ich tun?

Ab dem 1. Juli 2023 können Begünstigte der erhöhten Beihilfe (BIM) nicht mehr vom Sozialtarif profitieren und müssen zu einem kommerziellen Tarif wechseln.

Was ist zu tun?

Zunächst müssen Sie herausfinden, wer Ihnen den Sozialtarif in Rechnung gestellt hat:

Situation 1:  Vor dem 1. Juli wurden Sie von einem kommerziellen Anbieter (BOLT, COCITER, DATS24, ELEGANT, ENECO, ENGIE(ELECTRABEL) LUMINUS, MEGA, OCTA+, TOTALENERGIE…) mit Strom und/oder Gas versorgt.

Warum muss ich meinen Zähler ablesen?

Die Übermittlung Ihres Zählerstands trägt zu einer korrekten Rechnungsstellung bei, ermöglicht Ihnen die Überwachung Ihres Verbrauchs und verhindert eine hohe Ausgleichsrechnung aufgrund einer zu niedrigen Schätzung Ihres Verbrauchs während eines oder mehrerer Jahre.

Wann muss ich meinen Zähler ablesen?

Einmal jährlich muss eine Zählerstandsmessung durchgeführt werden. Alle zwei Jahre ist der Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Ihren Wohnsitz aufzusuchen, um diese Zählerstände abzulesen, sofern er Zugang zu Ihrem Zähler hat (der Kunde ist jedoch verpflichtet, dem Verteilnetzbetreiber Zugang zu gewähren).

Wenn Sie umziehen, muss Ihrem Versorger ebenfalls eine Zählerstandsmeldung übermittelt werden, damit die Schlussrechnung für die alte Adresse erstellt werden kann. Außerdem müssen Sie Ihrem Versorger den Zählerstand Ihrer neuen Wohnung mitteilen.

Wie lese ich meinen Zähler ab?

Jedes Jahr ist Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, Ihre Zählerstände abzulesen, indem er entweder direkt zu Ihnen nach Hause kommt oder Sie auffordert, diese über verschiedene Kanäle mitzuteilen, die Ihnen zur Verfügung stehen: Internet, Telefon, Aushang an Ihrem Wohnhaus... (Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an Ihren VNB).

Wenn Sie Ihre Zählerstände Ihrem Verteilnetzbetreiber mitgeteilt haben oder dieser sie selbst an Ihrem Zähler abgelesen hat, wird Ihre Rechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Zählerstände berechnet.

abonnieren