Wer kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?
Wer kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?
Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft
An einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft können teilnehmen:
natürliche Personen (Haushalte usw.);
lokale Behörden;
kleine und mittlere Unternehmen (sofern ihre Beteiligung nicht ihre hauptsächliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit darstellt).