Was ist Energietauschen?

Gemeinsame Nutzung von Energie bedeutet, dass die Teilnehmer einer Energiegemeinschaft oder die Bewohner eines Gebäudes die von ihnen erzeugte und gegebenenfalls gespeicherte Energie ganz oder teilweise untereinander aufteilen.

Um geteilt werden zu können, muss der erzeugte Strom in das lokale Verteilungs- oder Übertragungsnetz eingespeist und innerhalb derselben Viertelstunde von den Teilnehmern verbraucht werden.

 

 

Welche Rolle spielt die CWaPE im Rahmen der Energiegemeinschaften?

Jede Gründung einer Energiegemeinschaft, deren Zweck eine oder mehrere Aktivitäten auf dem Strommarkt sind, muss der CWaPE vor Aufnahme ihrer Tätigkeit gemeldet werden.

Die CWaPE ist auch für die Genehmigung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung von Energie innerhalb einer Energiegemeinschaft zuständig (siehe FAQ „Wie ist das Verfahren für die gemeinsame Nutzung von Energie?“).

 

Wie geht man vor, um eine Energiegemeinschaft zu gründen?

Sobald eine Energiegemeinschaft gegründet wurde und bevor sie ihre Aktivitäten auf dem Strommarkt aufnimmt, muss sie bei der CWaPE angemeldet werden.  

Diese Anmeldung erfolgt durch den Vertreter der Energiegemeinschaft mittels des Online-Formulars.   

Innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt des Formulars sendet die CWaPE dem Vertreter eine Empfangsbestätigung, in der sie bestätigt, ob die Anmeldung vollständig ist oder nicht. 

Gibt es Musterstatuten für eine Energiegemeinschaft?

Nein, es gibt keine Musterstatuten für eine Energiegemeinschaft.

Die CWaPE hat jedoch Leitlinien ausgearbeitet, um einen Hinweis darauf zu geben, wie sie die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen für Energiegemeinschaften überwacht, einschließlich der Prüfung der Konformität ihrer Statuten. 

 

In welcher Rechtsform sollte eine Energiegemeinschaft gegründet werden?

Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben keine bestimmte Rechtsform vor.  

Angesichts ihrer Definition und ihrer Ziele (Gemeinnützigkeit, gesellschaftliche Zwecke) erfüllen jedoch nur Genossenschaften und gemeinnützige Vereine die Voraussetzungen für die Gründung einer Energiegemeinschaft.

 

Welche Ziele verfolgt eine Energiegemeinschaft?

Eine Energiegemeinschaft muss als Hauptziel verfolgen, „ihren Mitgliedern oder den lokalen Gebieten, in denen sie tätig ist, ökologische, wirtschaftliche oder soziale Vorteile zu verschaffen, anstatt finanzielle Gewinne zu erzielen”. 

Wer kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?

Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft

An einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft können teilnehmen:

    natürliche Personen (Haushalte usw.);  
    lokale Behörden; 
    kleine und mittlere Unternehmen (sofern ihre Beteiligung nicht ihre hauptsächliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit darstellt).

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