Gibt es Musterstatuten für eine Energiegemeinschaft?

Nein, es gibt keine Musterstatuten für eine Energiegemeinschaft.

Die CWaPE hat jedoch Leitlinien ausgearbeitet, um einen Hinweis darauf zu geben, wie sie die ordnungsgemäße Anwendung der Bestimmungen für Energiegemeinschaften überwacht, einschließlich der Prüfung der Konformität ihrer Statuten. 

 

In welcher Rechtsform sollte eine Energiegemeinschaft gegründet werden?

Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben keine bestimmte Rechtsform vor.  

Angesichts ihrer Definition und ihrer Ziele (Gemeinnützigkeit, gesellschaftliche Zwecke) erfüllen jedoch nur Genossenschaften und gemeinnützige Vereine die Voraussetzungen für die Gründung einer Energiegemeinschaft.

 

Welche Ziele verfolgt eine Energiegemeinschaft?

Eine Energiegemeinschaft muss als Hauptziel verfolgen, „ihren Mitgliedern oder den lokalen Gebieten, in denen sie tätig ist, ökologische, wirtschaftliche oder soziale Vorteile zu verschaffen, anstatt finanzielle Gewinne zu erzielen”. 

Wer kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?

Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft

An einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft können teilnehmen:

    natürliche Personen (Haushalte usw.);  
    lokale Behörden; 
    kleine und mittlere Unternehmen (sofern ihre Beteiligung nicht ihre hauptsächliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit darstellt).

Was ist eine Energiegemeinschaft?

Eine Energiegemeinschaft ermöglicht es Privatpersonen, Unternehmen und lokalen Behörden, sich zu einer gemeinnützigen Vereinigung oder Genossenschaft zusammenzuschließen, um verschiedene Aktivitäten auf dem Energiemarkt durchzuführen, darunter auch die gemeinsame Nutzung von Energie (siehe FAQ „Was ist gemeinsame Energienutzung?“).

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