In welcher Rechtsform sollte eine Energiegemeinschaft gegründet werden?

Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben keine bestimmte Rechtsform vor.  

Angesichts ihrer Definition und ihrer Ziele (Gemeinnützigkeit, gesellschaftliche Zwecke) erfüllen jedoch nur Genossenschaften und gemeinnützige Vereine die Voraussetzungen für die Gründung einer Energiegemeinschaft.

 

Welche Ziele verfolgt eine Energiegemeinschaft?

Eine Energiegemeinschaft muss als Hauptziel verfolgen, „ihren Mitgliedern oder den lokalen Gebieten, in denen sie tätig ist, ökologische, wirtschaftliche oder soziale Vorteile zu verschaffen, anstatt finanzielle Gewinne zu erzielen”. 

Wer kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?

Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft

An einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft können teilnehmen:

    natürliche Personen (Haushalte usw.);  
    lokale Behörden; 
    kleine und mittlere Unternehmen (sofern ihre Beteiligung nicht ihre hauptsächliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit darstellt).

Was ist eine Energiegemeinschaft?

Eine Energiegemeinschaft ermöglicht es Privatpersonen, Unternehmen und lokalen Behörden, sich zu einer gemeinnützigen Vereinigung oder Genossenschaft zusammenzuschließen, um verschiedene Aktivitäten auf dem Energiemarkt durchzuführen, darunter auch die gemeinsame Nutzung von Energie (siehe FAQ „Was ist gemeinsame Energienutzung?“).

Wer kann sich an den SRME wenden?

Jeder Endverbraucher von Strom und/oder Erdgas kann sich an den SRME wenden.

Dabei kann es sich um einen Privatkunden, einen Gewerbetreibenden, einen Selbstständigen, ein Unternehmen, einen Verein, eine Hausgemeinschaft oder jede andere natürliche oder juristische Person handeln, die einen Vertrag über die Lieferung von Strom und/oder Gas hat (oder abschließen möchte).

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