Wer kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?

Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft

An einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft können teilnehmen:

    natürliche Personen (Haushalte usw.);  
    lokale Behörden; 
    kleine und mittlere Unternehmen (sofern ihre Beteiligung nicht ihre hauptsächliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit darstellt).

Was ist eine Energiegemeinschaft?

Eine Energiegemeinschaft ermöglicht es Privatpersonen, Unternehmen und lokalen Behörden, sich zu einer gemeinnützigen Vereinigung oder Genossenschaft zusammenzuschließen, um verschiedene Aktivitäten auf dem Energiemarkt durchzuführen, darunter auch die gemeinsame Nutzung von Energie (siehe FAQ „Was ist gemeinsame Energienutzung?“).

Wer kann sich an den SRME wenden?

Jeder Endverbraucher von Strom und/oder Erdgas kann sich an den SRME wenden.

Dabei kann es sich um einen Privatkunden, einen Gewerbetreibenden, einen Selbstständigen, ein Unternehmen, einen Verein, eine Hausgemeinschaft oder jede andere natürliche oder juristische Person handeln, die einen Vertrag über die Lieferung von Strom und/oder Gas hat (oder abschließen möchte).

Wie stelle ich meine Frage an den SRME?

Das SRME bietet Ihnen die Möglichkeit, es online, telefonisch, per Post oder direkt an seinem Informationsschalter zu kontaktieren.

SRME

CWaPE - Commission wallonne pour l'Energie

Route de Louvain-la-Neuve 4 bte 12

5001 NAMUR (Belgrade)

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf meine Frage erhalte?

Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang der Anfrage sendet der SRME dem Antragsteller eine Empfangsbestätigung mit folgenden Angaben:

  1° Name des zuständigen Sachbearbeiters;

  2° Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Anfrage (die Entscheidung über die Unzulässigkeit ist zu begründen);

  3° eine erste Angabe dazu, ob die Frage in die Zuständigkeit der Wallonischen Region fällt oder nicht;

  4° eine sofortige Antwort auf die Frage oder eine Angabe zur maximalen Bearbeitungsfrist.

Kurz gesagt:

Über welche Themen kann mich der SRME informieren?

Der SRME ist zuständig für die Beantwortung Ihrer Fragen zu folgenden Themen:

  • Indexe oder Verbrauch
  • Verteilungstarife
  • Verfahren im Zusammenhang mit der Installation und Verwaltung eines Budgetzählers
  • Technische Probleme im Zusammenhang mit Ihrem Zähler oder Ihrem Netz
  • Umzüge
  • Stromausfälle und Überspannungen
  • Anschlussanträge


 

Wie reicht man seine erste Beschwerde beim betreffenden Akteur ein?

  • per Telefon beim Kundendienst des Lieferanten (die Telefonnummer ist auf der Rechnung angegeben) und/oder beim zuständigen Netzbetreiber;
  • über das standardisierte Beschwerdeformular, das der Lieferant oder Netzbetreiber auf seiner Website zur Verfügung stellt;
  • per Einschreiben (dies ist natürlich die sicherste Methode und dient als Nachweis für die Beanstandung).

Sie können die auf unserer Website verfügbaren Musterbriefe verwenden.

Der Anbieter hat 10 Werktage Zeit, um auf jede Anfrage des Kunden zu antworten.

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