Ist es möglich, an mehreren Energieaustauschen teilzunehmen?
Ist es möglich, an mehreren Energieaustauschen teilzunehmen?
Nein, es ist nicht möglich, an mehreren Aktivitäten zum Energieaustausch teilzunehmen.
Nein, es ist nicht möglich, an mehreren Aktivitäten zum Energieaustausch teilzunehmen.
Wenn Sie das Ihnen nach Anwendung des Verteilungsschlüssels zugewiesene gemeinsame Volumen nicht vollständig verbrauchen, wird der Überschuss:
Sobald mehrere Verbraucher an der Stromteilung beteiligt sind, muss festgelegt werden, wie die ihnen zur Verfügung stehende Energie unter ihnen aufgeteilt wird. Diese Aufteilung erfolgt anhand eines „Verteilungsschlüssels”, der von den Teilnehmern frei gewählt werden kann.
Der Verteilungsschlüssel hat in der Regel die Form einer Reihe von Prozentsätzen, anhand derer jedem Teilnehmer ein Teil des geteilten Volumens zugewiesen wird.
Bis zur Ernennung eines Vermittlers für „Energiegemeinschaften und -teilung“, der Ihre Fragen beantworten und Ihnen bei der Ausarbeitung Ihrer Projekte und den zu unternehmenden Schritten helfen kann, können Sie Ihre spezifischeren Fragen an den regionalen Vermittlungsdienst für Energie der CWaPE (srme@cwape.be) richten.
Als wallonische Regulierungsbehörde für den Strommarkt ist die CWaPE dafür zuständig, die Einhaltung der Verpflichtungen zu überwachen, die den Teilnehmern an einer Energiebeteiligungsaktivität auferlegt werden.
Die CWaPE genehmigt jede Energieverteilungsaktivität, die innerhalb einer Energiegemeinschaft stattfindet (siehe FAQ „Wie ist das Verfahren für die Energieverteilung?“), greift jedoch nicht in das Verfahren zur Meldung einer Verteilungsaktivität innerhalb desselben Gebäudes ein.
Da der gemeinsam genutzte Strom ausschließlich über das öffentliche Netz fließt, spielt der Netzbetreiber eine wichtige Rolle und fungiert als Hauptansprechpartner im Rahmen der gemeinsamen Nutzung.
Der Netzbetreiber ist dafür zuständig, die Einhaltung der technischen Bedingungen im Rahmen einer Meldung oder eines Antrags auf Genehmigung der gemeinsamen Nutzung zu prüfen.
Der Netzbetreiber verwaltet auch die Messung der Verbrauchs- (Entnahme) und Einspeisedaten im Netz und installiert für die gemeinsame Nutzung geeignete Zähler (kommunikative Zähler oder AMR).
Es handelt sich um Strom, der aus dem Netz bezogen wird und nicht aus der Energieaufteilung stammt. Dieser Strom wird vom kommerziellen Anbieter in Rechnung gestellt.
Ja, Sie müssen Ihren Vertrag mit Ihrem Stromanbieter für die verbleibenden Verbrauchsvolumina aufrechterhalten (siehe FAQ „Was ist Reststrom?“). Ihr Anbieter stellt Ihnen den Strom in Rechnung, der nicht aus der gemeinsamen Nutzung stammt und aus dem Netz bezogen wurde.
Der Anbieter berechnet Ihnen außerdem die Netzkosten für den gesamten verbrauchten Strom (gemeinsam genutzter und Reststrom).
Nein, wenn Sie über eine Produktionsanlage verfügen, die von der Kompensation profitiert, und an einer Energieverteilung teilnehmen möchten, müssen Sie auf die Kompensation verzichten.
Da die Energieverteilung über einen Zeitraum von einer Viertelstunde erfolgt, ist diese Art der Verteilung nicht mit einer Kompensation über einen längeren Zeitraum (in der Regel jährlich) vereinbar.