Welche Rolle spielt die CWaPE im Rahmen der Energieverteilung?

Als wallonische Regulierungsbehörde für den Strommarkt ist die CWaPE dafür zuständig, die Einhaltung der Verpflichtungen zu überwachen, die den Teilnehmern an einer Energiebeteiligungsaktivität auferlegt werden.

Die CWaPE genehmigt jede Energieverteilungsaktivität, die innerhalb einer Energiegemeinschaft stattfindet (siehe FAQ „Wie ist das Verfahren für die Energieverteilung?“), greift jedoch nicht in das Verfahren zur Meldung einer Verteilungsaktivität innerhalb desselben Gebäudes ein.

 

Welche Rolle spielt der Netzbetreiber im Rahmen der Energieverteilung?

Da der gemeinsam genutzte Strom ausschließlich über das öffentliche Netz fließt, spielt der Netzbetreiber eine wichtige Rolle und fungiert als Hauptansprechpartner im Rahmen der gemeinsamen Nutzung.

Der Netzbetreiber ist dafür zuständig, die Einhaltung der technischen Bedingungen im Rahmen einer Meldung oder eines Antrags auf Genehmigung der gemeinsamen Nutzung zu prüfen. 

Der Netzbetreiber verwaltet auch die Messung der Verbrauchs- (Entnahme) und Einspeisedaten im Netz und installiert für die gemeinsame Nutzung geeignete Zähler (kommunikative Zähler oder AMR).

Was ist Reststrom?

Es handelt sich um Strom, der aus dem Netz bezogen wird und nicht aus der Energieaufteilung stammt. Dieser Strom wird vom kommerziellen Anbieter in Rechnung gestellt. 

 

Welche verschiedenen Akteure sind an einer Sharing-Aktivität beteiligt?

  • Der „produzierende Teilnehmer“: der Betreiber der Produktionsanlage, dessen Produktion in das Netz eingespeist und geteilt wird;
  • Der „konsumierende Teilnehmer“: der Endkunde, der eine bestimmte Menge an geteiltem Strom verbraucht;
  • Der lokale Verteilungs- oder Übertragungsnetzbetreiber verwaltet die Messung der Verbrauchs- (Entnahme) und Einspeisedaten im Netz.

Muss ich meinen Stromvertrag behalten, wenn ich an einer Energiegemeinschaft teilnehme?

Ja, Sie müssen Ihren Vertrag mit Ihrem Stromanbieter für die verbleibenden Verbrauchsvolumina aufrechterhalten (siehe FAQ „Was ist Reststrom?“). Ihr Anbieter stellt Ihnen den Strom in Rechnung, der nicht aus der gemeinsamen Nutzung stammt und aus dem Netz bezogen wurde.  

Der Anbieter berechnet Ihnen außerdem die Netzkosten für den gesamten verbrauchten Strom (gemeinsam genutzter und Reststrom). 

Kann ich als Prosumer den Ausgleichsbetrag im Falle einer Energieaufteilung behalten?

Nein, wenn Sie über eine Produktionsanlage verfügen, die von der Kompensation profitiert, und an einer Energieverteilung teilnehmen möchten, müssen Sie auf die Kompensation verzichten.

Da die Energieverteilung über einen Zeitraum von einer Viertelstunde erfolgt, ist diese Art der Verteilung nicht mit einer Kompensation über einen längeren Zeitraum (in der Regel jährlich) vereinbar.

 

Kann ich an einer Energieverteilung teilnehmen, wenn ich den Sozialtarif in Anspruch nehme?

Ja, Sie können an einer Energiekommune teilnehmen, wenn Sie Anspruch auf den Sozialtarif haben. In diesem Fall behalten Sie den Sozialtarif für Reststrom (siehe FAQ „Was ist Reststrom?“).

Der Sozialtarif gilt jedoch nicht für geteilten Strom. Der Preis für geteilten Strom wird in der Vereinbarung zwischen den Teilnehmern der Teilung frei festgelegt, und es gelten die Standardtarife für die Netznutzung sowie die verschiedenen Steuern und Zuschläge.

 

Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Energiebündelung?

  • Für Verbraucher
    • Mitglied oder Anteilseigner einer Energiegemeinschaft sein oder sich im selben Gebäude befinden;
    • An das lokale Verteilungs- oder Transportnetz angeschlossen sein;
    • Über einen elektronischen Zähler (kommunikativer Zähler oder AMR) verfügen;
    • Auf den Ausgleich (den „rückwärts laufenden Zähler”) verzichten;
    • Für Privatkunden: Verzicht auf den Sozialtarif für den gemeinsam genutzten Stromanteil;
    • Abschluss eines Vertrags mit der Energiegemeinsc
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