Kann ich als Prosumer den Ausgleichsbetrag im Falle einer Energieaufteilung behalten?
Kann ich als Prosumer den Ausgleichsbetrag im Falle einer Energieaufteilung behalten?
Nein, wenn Sie über eine Produktionsanlage verfügen, die von der Kompensation profitiert, und an einer Energieverteilung teilnehmen möchten, müssen Sie auf die Kompensation verzichten.
Da die Energieverteilung über einen Zeitraum von einer Viertelstunde erfolgt, ist diese Art der Verteilung nicht mit einer Kompensation über einen längeren Zeitraum (in der Regel jährlich) vereinbar.