En tant que tiers investisseur, puis-je mettre mes installations de production à disposition d’une communauté d’énergie et à quelles conditions ?

Ja, ein Drittinvestor kann seine Produktionsanlagen einer Energiegemeinschaft zur Verfügung stellen, sofern diese gemäß den Richtlinien der CWaPE zum Status eines (Eigen-)Erzeugers als Erzeuger qualifiziert werden kann.

Bitte beachten Sie, dass es einem Drittinvestor nicht möglich ist, einen Teil einer Produktionsanlage oder einen Teil der Produktion zur Verfügung zu stellen. Die Energiegemeinschaft muss die Produktionsanlage in vollem Umfang nutzen können.

 

Kann ich als Unternehmen in einem Gewerbegebiet an einer Energiebeteiligungsgesellschaft teilnehmen?

Ja, Sie können an einer Energieverteilung innerhalb einer Zone teilnehmen, wenn Sie Mitglied oder Anteilseigner einer Bürger- oder Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft sind.

Bitte beachten Sie, dass es je nach Größe des Unternehmens Einschränkungen gibt. Nur KMU können Mitglieder oder Anteilseigner einer Gemeinschaft für erneuerbare Energien sein. Große (und mittlere) Unternehmen können Mitglieder oder Anteilseigner einer Bürgerenergiegemeinschaft sein, aber nicht an der tatsächlichen Kontrolle der Bürgerenergiegemeinschaft mitwirken.

Kann ich den Parkplatz eines Gebäudes nutzen, um im Rahmen der gemeinsamen Nutzung innerhalb desselben Gebäudes Photovoltaikmodule zu installieren?

Ja, denn Garagen, Carports, Parkplätze sowie Gärten und Grundstücke gelten als integraler Bestandteil des Gebäudes. Sie müssen jedoch eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie befinden sich auf demselben Katastergrundstück wie das Gebäude.
  • Sie weisen eine Verbindung oder einen gemeinsamen Zugang zum Gebäude auf und ergänzen oder dienen der städtebaulichen Hauptnutzung des Gebäudes.

In diesem Fall können diese verschiedenen Flächen beispielsweise für die Installation von Solarzellen genutzt werden. 

 

Wer stellt den gemeinsamen Strom in Rechnung?

Der Vertreter der gemeinsamen Nutzung stellt den Teilnehmern die gemeinsam genutzte Energie in Rechnung.

Die Rechnungen werden auf der Grundlage der vom Netzbetreiber erhaltenen Verbrauchsdaten unter Berücksichtigung des gewählten Verteilungsschlüssels erstellt.

Die Rechnung enthält für die geteilte Menge die Energiekosten und die anfallenden Steuern (Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Rückgabe von Ökostromzertifikaten).

Mon fournisseur d’électricité peut-il m’imposer des frais supplémentaires si je participe à du partage d'énergie ?

Einige Anbieter sehen in ihren Vertragsbedingungen vor, dass sie ihren Kunden, die an einer Energieaufteilung teilnehmen, zusätzliche Kosten in Rechnung stellen. Diese Praxis ist ihnen nicht untersagt, da die Teilnahme eines Kunden an einer Energieaufteilung für den Stromanbieter tatsächlich zusätzliche Kosten verursacht. 

Müssen bei der gemeinsamen Nutzung von Energie Netzkosten bezahlt werden?

Da der Strom über das Netz fließt, fallen für den geteilten Strom ebenso wie für den Reststrom alle Netzkosten (Transport und Verteilung) sowie die damit verbundenen Steuern und Zuschläge an. 

Derzeit (im Jahr 2024) gibt es keinen spezifischen Netztarif für die Einspeisung oder Entnahme für die gemeinsame Nutzung innerhalb eines Gebäudes oder einer Energiegemeinschaft. 

Was kostet gemeinsamer Strom?

Der Preis für die gemeinsame Nutzung von Strom wird von den Teilnehmern der gemeinsamen Nutzung in der Vereinbarung, in der ihre Rechte und Pflichten festgelegt sind, frei festgelegt.

Bitte beachten Sie, dass zu dem für die geteilte Energie festgelegten Preis (der gegebenenfalls kostenlos sein kann) folgende Elemente hinzukommen:

Welche Vereinbarungen müssen getroffen werden, um eine Energieverteilungsaktivität auszuüben, und gibt es dafür Mustervorlagen?

  • Vereinbarung mit den Teilnehmern

Vor Beginn der gemeinsamen Nutzung muss eine Vereinbarung zwischen den Teilnehmern und gegebenenfalls der Gemeinde geschlossen werden.  Diese Vereinbarung muss die vertraglichen Modalitäten für die gemeinsame Nutzung enthalten, darunter den Verteilungsschlüssel, die Kosten für den gemeinsam genutzten Strom, die zur Verfügung gestellten Produktionsanlagen, die Modalitäten für die Rechnungsstellung durch den Vertreter der gemeinsamen Nutzung usw. Derzeit gibt es kein Muster für eine solche Vereinbarung.

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