Was ist der Nahbereich für die Ausübung einer Energieaustauschaktivität innerhalb einer erneuerbare-Energien-Gemeinschaft?

Innerhalb einer Energiegemeinschaft können nur Teilnehmer und Produktionsanlagen, die sich innerhalb eines sogenannten „Nahbereichs” befinden, an der gemeinsamen Nutzung teilnehmen.  

Dieser Umkreis muss in der Satzung der Energiegemeinschaft festgelegt werden und eines der beiden folgenden Kriterien erfüllen:

  • Entweder ein geografisches Kriterium: Die für die gemeinsame Nutzung genutzten Produktionsanlagen und die an der gemeinsamen Nutzung beteiligten Teilnehmer befinden sich auf dem Gebiet ein und derselben Gemeinde. 
  • Oder ein technisches Kriterium: Die Anschlusspunkte der Produktionsanlagen und der Teilnehmer an der Aufteilung befinden sich stromabwärts derselben Hochspannungsumspannstation von Elia. 

In Bezug auf das geografische Kriterium gelten zwei Ausnahmen

  • Befindet sich eine Produktionsanlage auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden, erstreckt sich die Nähe auf alle angrenzenden Gemeinden. 
  • Wenn es sich bei der Erzeugungsanlage um eine Windkraftanlage handelt, die weniger als 9 km von der Grenze einer angrenzenden Gemeinde entfernt ist, erstreckt sich der Begriff der Nähe auf diese angrenzende Gemeinde.

Kaskadeneffekte in Bezug auf das geografische Kriterium sind nicht zulässig.

Weitere Informationen zum Kriterium der Nähe finden Sie in der Erläuterung zum Formular für die Stromverteilung.

 

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