Wer stellt den gemeinsamen Strom in Rechnung?
Wer stellt den gemeinsamen Strom in Rechnung?
Der Vertreter der gemeinsamen Nutzung stellt den Teilnehmern die gemeinsam genutzte Energie in Rechnung.
Die Rechnungen werden auf der Grundlage der vom Netzbetreiber erhaltenen Verbrauchsdaten unter Berücksichtigung des gewählten Verteilungsschlüssels erstellt.
Die Rechnung enthält für die geteilte Menge die Energiekosten und die anfallenden Steuern (Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Rückgabe von Ökostromzertifikaten).