Mon fournisseur d’électricité peut-il m’imposer des frais supplémentaires si je participe à du partage d'énergie ?
Einige Anbieter sehen in ihren Vertragsbedingungen vor, dass sie ihren Kunden, die an einer Energieaufteilung teilnehmen, zusätzliche Kosten in Rechnung stellen. Diese Praxis ist ihnen nicht untersagt, da die Teilnahme eines Kunden an einer Energieaufteilung für den Stromanbieter tatsächlich zusätzliche Kosten verursacht.
Die Teilnahme eines Kunden an einem Sharing-Programm verursacht nämlich einen Verwaltungsaufwand für den Stromversorger, der seine Rechnungsstellung anpassen muss, um die Netzgebühren auf das gesamte entnommene Volumen anzuwenden, während die tatsächliche Lieferung durch den Versorger nur das Restvolumen betrifft. Die Versorgung durch den Anbieter (die Prognosen, die er hinsichtlich der tatsächlich gelieferten Menge erstellen muss) ist aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der geteilten Menge und ihrer Aufteilung unter den Teilnehmern einer Energieteilung komplexer.