Was muss ich tun, wenn ich an meine neue Adresse umziehe?

Ich vereinbare einen Termin mit dem ehemaligen Eigentümer, Vermieter oder ehemaligen Bewohner, um die Zählerstände abzulesen und zwei Exemplare des Energieübergabeprotokolls auszufüllen und zu unterzeichnen (ein Exemplar wird von mir aufbewahrt, das andere vom neuen Mieter oder Eigentümer). Wenn möglich, mache ich auch ein Foto vom Zähler und vom Zählerstand.

Wann muss ich meinen Anbieter darüber informieren, dass ich an meine neue Adresse umziehe?

Ich muss das Formular zur Energieübernahme so schnell wie möglich an meinen Energieversorger weiterleiten.

ACHTUNG: Wenn ich für meine neue Adresse keinen Vertrag mit einem Versorger habe, könnte meine Energieversorgung unterbrochen werden. Außerdem könnten mir Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung meiner Energieversorgung in Rechnung gestellt werden. (Achtung: Das Formular zur Energieübernahme kann nicht als Energieversorgungsvertrag angesehen werden).

 

 

Was muss ich tun, wenn ich noch keinen Vertrag mit einem Energieversorger habe?

Sie haben keinen Vertrag mit einem Versorger (z. B. weil Sie noch bei Ihren Eltern wohnen)?

Dann müssen Sie einen Vertrag mit einem Versorger für Ihre neue Adresse abschließen. Das Dokument zur Übernahme der Energieversorgung kann keinesfalls als Vertrag über die Energieversorgung angesehen werden.

Mit unserem Simulator können Sie die Angebote der Energieversorger vergleichen:  http://www.compacwape.be/ 

Was muss ich tun, wenn der Zähler an meiner neuen Adresse inaktiv ist (d. h. Sie können keinen Strom verbrauchen)?

Wenden Sie sich zunächst an Ihren Versorger, damit dieser die erforderlichen administrativen Schritte bei Ihrem Netzbetreiber unternimmt, damit Ihr Zähler wieder freigeschaltet werden kann. Wenden Sie sich anschließend an Ihren Netzbetreiber, um einen Termin zu vereinbaren, damit einer seiner Mitarbeiter Ihren Zähler vor Ort wieder freischalten kann.

Was ist ein Formular zur Energieübernahme?

Ein Dokument zur Übernahme der Energieversorgung ist ein Formular, das ausgefüllt werden muss, wenn eine Person die Strom- und/oder Erdgasversorgung in einer Wohnung auf ihren Namen übernimmt, beispielsweise im Rahmen eines Umzugs oder des Verkaufs eines Hauses oder nach einer Scheidung oder einem Todesfall.

Wann muss ich das Formular zur Energieübernahme ausfüllen?

Bei der Wiederaufnahme der Versorgung werden die Strom- und/oder Erdgaszähler abgelesen und die Zählerstände auf diesem Formular notiert. Darauf sind auch die Daten des bisherigen Kunden und die des neuen Kunden vermerkt. Das Dokument muss sorgfältig ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Es wird in zwei Exemplaren ausgestellt: eines für den bisherigen Kunden, das andere für den neuen Kunden. Jede Partei leitet die Informationen anschließend an ihren Energieversorger weiter.

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