Was bedeutet „Teilen innerhalb eines Gebäudes“?

Es handelt sich um eine gemeinsame Nutzung innerhalb desselben Gebäudes, für die keine Energiegemeinschaft gegründet werden muss, deren Mitglieder oder Anteilseigner die Teilnehmer der gemeinsamen Nutzung sein müssten.

Unter „Gebäude” versteht man: jedes feste, überdachte und geschlossene Bauwerk, in dem sich die Teilnehmer sowie die Produktionsanlage befinden.

Es handelt sich dabei entweder um: 

  • ein Gebäude mit mindestens zwei Teilen, die unabhängig voneinander genutzt werden können (z. B. Mehrfamilienhaus und/oder Bürogebäude);
  • oder um mehrere Gebäude, die zu derselben Eigentümergemeinschaft gehören (z. B. Gruppenwohnungen).

Anbauten wie Garagen und Gärten gehören unter bestimmten Bedingungen ebenfalls zum Gebäude (siehe FAQ „Darf ich den Parkplatz eines Gebäudes nutzen, um im Rahmen der gemeinsamen Nutzung innerhalb desselben Gebäudes PV-Module zu installieren?“).

 

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