Kann ich als Unternehmen in einem Gewerbegebiet an einer Energiebeteiligungsgesellschaft teilnehmen?
Ja, Sie können an einer Energieverteilung innerhalb einer Zone teilnehmen, wenn Sie Mitglied oder Anteilseigner einer Bürger- oder Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft sind.
Bitte beachten Sie, dass es je nach Größe des Unternehmens Einschränkungen gibt. Nur KMU können Mitglieder oder Anteilseigner einer Gemeinschaft für erneuerbare Energien sein. Große (und mittlere) Unternehmen können Mitglieder oder Anteilseigner einer Bürgerenergiegemeinschaft sein, aber nicht an der tatsächlichen Kontrolle der Bürgerenergiegemeinschaft mitwirken.
Außerdem müssen Sie an das Verteilungsnetz oder das lokale Übertragungsnetz (ELIA) angeschlossen sein. Unternehmen, die an das Übertragungsnetz angeschlossen sind, können im Rahmen der wallonischen Regelung keine Energie teilen. Eine Teilung kann jedoch im Rahmen der auf föderaler Ebene eingerichteten Regelung in Betracht gezogen werden.