Versorgung von Flexibilitätsdienstleistungen
Ein „FSP“ (Flexibility Services Provider) ist ein Marktteilnehmer, der Flexibilitätsdienstleistungen auf dem Strommarkt anbietet.
Artikel 2 des Stromdekrets definiert die Begriffe Flexibilitätsdienstleister, Flexibilität und Flexibilitätsdienstleistungen wie folgt:
- „35°bis „Flexibilitätsdienstleister“: jede natürliche oder juristische Person, die Flexibilitätsdienstleistungen anbietet“.
- „35°ter „Flexibilität“: die Fähigkeit eines Netznutzers, seine Einspeisung oder seinen Nettoentnahme von Strom im Vergleich zu seinem normalen Verbrauch entsprechend externen Signalen oder lokal getroffenen Maßnahmen anzupassen“.
- „35°quater „Flexibilitätsdienstleistungen“: Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Flexibilität, die freiwillig für einen Dritten erbracht werden“.
Ein Anbieter von Flexibilitätsdienstleistungen muss zwingend über eine regionale Lieferlizenz verfügen.