Gemeinsame Nutzung von Energie
Gesetzliche Grundlagen
Der Rat der Europäischen Union hat die „Markt“-Richtlinie 2019/944 und die Richtlinie über „erneuerbare Energien“ 2018/2001 verabschiedet. Darin werden neue Konzepte eingeführt, darunter die Möglichkeit, neue Formen der gemeinsamen Nutzung von Energie zu entwickeln, sei es durch die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft oder durch die gemeinsame Nutzung von erneuerbarer Energie, die innerhalb eines Gebäudes gemeinsam erzeugt wird (aktive Kunden, die gemeinsam innerhalb eines Gebäudes handeln).
Diese Richtlinien wurden vor allem durch Folgendes in wallonisches Recht umgesetzt:
- das Dekret vom 5. Mai 2022 zur Abänderung des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarktes;
- der Erlass der Wallonischen Regierung vom 17. März 2023 bezüglich der Energiegemeinschaften und der gemeinsamen Nutzung von Energie.
Die gemeinsame Nutzung von Energie ist eine Aktivität, die entweder von einer Gruppe aktiver Kunden, die gemeinsam innerhalb eines Gebäude handeln, oder von Teilnehmern einer Energiegemeinschaft ausgeübt werden kann. Sie besteht darin, die gesamte oder einen Teil der Energie, die innerhalb eines Gebäudes oder von der Energiegemeinschaft erzeugt und gegebenenfalls gespeichert, in das lokale Verteil- oder Übertragungsnetz eingespeist und innerhalb einer Viertelstunde verbraucht wird, unter den Teilnehmern aufzuteilen.
Nützliche Dokumente
Im Rahmen der operativen Umsetzung der Regelung der gemeinsamen Nutzung von Energie in der Wallonie hat die CWaPE in Absprache mit den Netzbetreibern folgende Dokumente genehmigt oder verabschiedet:
Liste der Standardverteilerschlüssel
Für jegliche Aktivität der gemeinsamen Nutzung können die Teilnehmer einen Verteilerschlüssel frei wählen, der vom Netzbetreiber verwendet wird und der eine interne Zuweisung der gemeinsam genutzten Mengen ermöglicht.
Die von der CWaPE erstellte Liste enthält die Standardverteilerschlüssel, die vom Netzbetreiber automatisch akzeptiert werden, sowie die Modalitäten für eine etwaige Änderung dieser Schlüssel.
Formular zur gemeinsamen Nutzung von Strom
Das Formular zur gemeinsamen Nutzung von Strom muss verwendet werden, um beim Netzbetreiber Folgendes einzureichen:
- eine Meldung einer Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie zwischen aktiven Kunden, die gemeinsam innerhalb desselben Gebäudes handeln;
- ein Antrag auf Genehmigung einer gemeinsamen Nutzung von Energie innerhalb einer Energiegemeinschaft.
Das Formular zur gemeinsamen Nutzung von Strom in der Wallonie wird durch vier Dokumente ergänzt:
- den Leitfaden zum Formular zur gemeinsamen Nutzung von Strom in der Wallonie;
- den Anhang 6 – Liste der Teilnehmer der gemeinsamen Nutzung von Energie und der Erzeugungsanlagen, die für die gemeinsame Nutzung von Energie verwendet werden;
- den Anhang 6bis – Ehrenwörtliche Erklärung über die Verwendung einer Energiespeicheranlage;
- den Anhang 8 – Ehrenwörtliche Erklärung der Personen, die an der gemeinsamen Nutzung von Energie teilnehmen.
Der Leitfaden enthält vor allem nützliche Informationen zu den Bedingungen, die für die Durchführung einer Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie zu erfüllen sind, nützliche Informationen zum Ausfüllen des Formulars sowie die Kontaktdaten der zuständigen Netzbetreiber und die verschiedenen Schritte des Verfahrens für Meldung und Genehmigung.
Das Formular für die Änderung einer von der CWaPE genehmigten oder dem Netzbetreiber gemeldeten Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie wird aktuell ausgearbeitet. Es wird nach seiner Verabschiedung auf der Website der CWaPE und der Netzbetreiber veröffentlicht.
Formular für Änderungen der gemeinsamen Nutzung von Strom
Das Formular zur Änderung einer Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie innerhalb desselben Gebäudes oder innerhalb einer Energiegemeinschaft muss verwendet werden, um beim Netzbetreiber einen Antrag auf Änderung einer Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie zu stellen, d. h.:
- Änderung der Identität des Vertreters der gemeinsamen Nutzung von Energie oder seiner Kontaktdaten;
- Zugang oder Abgang von Teilnehmern/Erzeugungsanlagen;
- Änderung des Verteilerschlüssels;
- Ende der gemeinsamen Nutzung von Energie.
Ein Antrag auf Änderung erfordert – außer im Falle der Einstellung der gemeinsamen Nutzung von Energie – zwangsläufig den Abschluss eines Nachtrags zur Vereinbarung mit dem Netzbetreiber und je nach Fall die Überprüfung der Genehmigung der CWaPE.
Das Formular für Änderungen der gemeinsamen Nutzung von Strom in der Wallonie wird durch vier Dokumente ergänzt:
- den Leitfaden zum Formular für Änderungen der gemeinsamen Nutzung von Strom in der Wallonie;
- den Anhang 2 – Liste der Teilnehmer der gemeinsamen Nutzung von Energie und/oder der Erzeugungsanlagen, die für die gemeinsame Nutzung von Energie verwendet werden aktualisiert unter Berücksichtigung der beantragten Änderungen;
- den Anhang 3 – Ehrenwörtliche Erklärung neuer Teilnehmer der gemeinsamen Nutzung von Energie;
- den Anhang 3bis – Ehrenwörtliche Erklärung über die Verwendung einer Speicheranlage;
Der Leitfaden enthält nützliche Informationen zum Ausfüllen des Formulars sowie die Kontaktdaten der zuständigen Netzbetreiber und die verschiedenen Schritte des Verfahrens für die Änderung der gemeinsamen Nutzung von Energie.
Die Anhänge im vorgegebenen Formular müssen entsprechend den beantragten Änderungen ausgefüllt werden.
Mustervereinbarungen zwischen dem Vertreter der Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie und dem Netzbetreiber
Nach Abschluss des Verfahrens zur Meldung oder Genehmigung der gemeinsamen Nutzung von Energie muss zwischen dem Vertreter der gemeinsamen Nutzung von Energie oder dem Vertreter der Gemeinschaft und dem Netzbetreiber eine Vereinbarung geschlossen werden, in der die praktischen Modalitäten der gemeinsamen Nutzung von Energie festgelegt werden.
In dieser Vereinbarung sind vor allem die Modalitäten für die Übermittlung von Zählerdaten, das Beginndatum der gemeinsamen Nutzung von Energie, der anwendbare Verteilerschlüssel und die Rechte und Pflichten der Parteien etc. enthalten.
Die CWaPE hat die folgenden Mustervereinbarungen genehmigt, die ihr von den Verteilnetzbetreibern (AIEG, AIESH, ORES, RESA und REW) und dem lokalen Übertragungsnetzbetreiber (ELIA) vorgelegt wurden:
- Mustervereinbarung zwischen dem Netzbetreiber und dem benannten Vertreter einer Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie durch aktive Kunden, die gemeinsam innerhalb desselben Gebäudes handeln;
- Mustervereinbarung zwischen dem Netzbetreiber und dem Vertreter einer Energiegemeinschaft.
Noch Fragen?
Beachten Sie die FAQ über die Energiegemeinschaften und die gemeinsame Nutzung von Energie.
Alle Fragen zum Thema gemeinsame Nutzung von Energie können an die Adresse srme@cwape.be gerichtet werden.
Gesetzliche Referenzen
- Dekret vom 5. Mai 2022 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Bereich der Energie im Rahmen der teilweisen Umsetzung der Richtlinien 2019/944/UE vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und der Richtlinie 2018/2001/UE vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Hinblick auf eine Anpassung der Tarifmethodik
- Erlass der wallonischen Regierung vom 17. März 2023 bezüglich der Energiegemeinschaften und der gemeinsamen Nutzung von Energie
Genehmigte gemeinsame Nutzungen von Energie
| Name der Energiegemeinschaft | Name der gemeinsame Nützung von Energie | Gebiet | Entscheidung der Genehmigung | Datum |
|---|---|---|---|---|
| Communauté d'énergie citoyenne ES2 ASBL | DuBocq_ES2OP2 | YVOIR | CD-25d24-CWaPE-1077 | 24-04-2025 |
| Communauté d'énergie citoyenne ES2 ASBL |
Energilia Wallonie |
YVOIR | CD-25d24-CWaPE-1078 | 24-04-2025 |
| Communauté d'énergie citoyenne Energie Libre ASBL | Energie Libre | GESVES | 30-01-2025 | |
| Communauté d'énergie renouvelable Soleil d'Aubange ASBL (CERSA) | Soleil d'Aubange (CERSA) | AUBANGE | CD-24g11-CWaPE-0958 | 11-07-2024 |