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Gemeinsame Nutzung von Energie

Gesetzliche Grundlagen

Der Rat der Europäischen Union hat die „Markt“-Richtlinie 2019/944 und die Richtlinie über „erneuerbare Energien“ 2018/2001 verabschiedet. Darin werden neue Konzepte eingeführt, darunter die Möglichkeit, neue Formen der gemeinsamen Nutzung von Energie zu entwickeln, sei es durch die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft oder durch die gemeinsame Nutzung von erneuerbarer Energie, die innerhalb eines Gebäudes gemeinsam erzeugt wird (aktive Kunden, die gemeinsam innerhalb eines Gebäudes handeln).

Diese Richtlinien wurden vor allem durch Folgendes in wallonisches Recht umgesetzt:

Die gemeinsame Nutzung von Energie ist eine Aktivität, die entweder von einer Gruppe aktiver Kunden, die gemeinsam innerhalb eines Gebäude handeln, oder von Teilnehmern einer Energiegemeinschaft ausgeübt werden kann. Sie besteht darin, die gesamte oder einen Teil der Energie, die innerhalb eines Gebäudes oder von der Energiegemeinschaft erzeugt und gegebenenfalls gespeichert, in das lokale Verteil- oder Übertragungsnetz eingespeist und innerhalb einer Viertelstunde verbraucht wird, unter den Teilnehmern aufzuteilen. 

 

Nützliche Dokumente

Im Rahmen der operativen Umsetzung der Regelung der gemeinsamen Nutzung von Energie in der Wallonie hat die CWaPE in Absprache mit den Netzbetreibern folgende Dokumente genehmigt oder verabschiedet:
 

Liste der Standardverteilerschlüssel

Für jegliche Aktivität der gemeinsamen Nutzung können die Teilnehmer einen Verteilerschlüssel frei wählen, der vom Netzbetreiber verwendet wird und der eine interne Zuweisung der gemeinsam genutzten Mengen ermöglicht.

Die von der CWaPE erstellte Liste enthält die Standardverteilerschlüssel, die vom Netzbetreiber automatisch akzeptiert werden, sowie die Modalitäten für eine etwaige Änderung dieser Schlüssel.
 

Formular zur gemeinsamen Nutzung von Strom

Das Formular zur gemeinsamen Nutzung von Strom muss verwendet werden, um beim Netzbetreiber Folgendes einzureichen:

  • eine Meldung einer Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie zwischen aktiven Kunden, die gemeinsam innerhalb desselben Gebäudes handeln;
  • ein Antrag auf Genehmigung einer gemeinsamen Nutzung von Energie innerhalb einer Energiegemeinschaft.

Das Formular zur gemeinsamen Nutzung von Strom in der Wallonie wird durch vier Dokumente ergänzt:

Der Leitfaden enthält vor allem nützliche Informationen zu den Bedingungen, die für die Durchführung einer Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie zu erfüllen sind, nützliche Informationen zum Ausfüllen des Formulars sowie die Kontaktdaten der zuständigen Netzbetreiber und die verschiedenen Schritte des Verfahrens für Meldung und Genehmigung.

Das Formular für die Änderung einer von der CWaPE genehmigten oder dem Netzbetreiber gemeldeten Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie wird aktuell ausgearbeitet. Es wird nach seiner Verabschiedung auf der Website der CWaPE und der Netzbetreiber veröffentlicht.
 

Formular für Änderungen der gemeinsamen Nutzung von Strom

Das Formular zur Änderung einer Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie innerhalb desselben Gebäudes oder innerhalb einer Energiegemeinschaft muss verwendet werden, um beim Netzbetreiber einen Antrag auf Änderung einer Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie zu stellen, d. h.:

  • Änderung der Identität des Vertreters der gemeinsamen Nutzung von Energie oder seiner Kontaktdaten;
  • Zugang oder Abgang von Teilnehmern/Erzeugungsanlagen;
  • Änderung des Verteilerschlüssels;
  • Ende der gemeinsamen Nutzung von Energie.

Ein Antrag auf Änderung erfordert – außer im Falle der Einstellung der gemeinsamen Nutzung von Energie – zwangsläufig den Abschluss eines Nachtrags zur Vereinbarung mit dem Netzbetreiber und je nach Fall die Überprüfung der Genehmigung der CWaPE.

Das Formular für Änderungen der gemeinsamen Nutzung von Strom in der Wallonie wird durch vier Dokumente ergänzt:

Der Leitfaden enthält nützliche Informationen zum Ausfüllen des Formulars sowie die Kontaktdaten der zuständigen Netzbetreiber und die verschiedenen Schritte des Verfahrens für die Änderung der gemeinsamen Nutzung von Energie.

Die Anhänge im vorgegebenen Formular müssen entsprechend den beantragten Änderungen ausgefüllt werden.
 

Mustervereinbarungen zwischen dem Vertreter der Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie und dem Netzbetreiber

Nach Abschluss des Verfahrens zur Meldung oder Genehmigung der gemeinsamen Nutzung von Energie muss zwischen dem Vertreter der gemeinsamen Nutzung von Energie oder dem Vertreter der Gemeinschaft und dem Netzbetreiber eine Vereinbarung geschlossen werden, in der die praktischen Modalitäten der gemeinsamen Nutzung von Energie festgelegt werden.

In dieser Vereinbarung sind vor allem die Modalitäten für die Übermittlung von Zählerdaten, das Beginndatum der gemeinsamen Nutzung von Energie, der anwendbare Verteilerschlüssel und die Rechte und Pflichten der Parteien etc. enthalten.

Die CWaPE hat die folgenden Mustervereinbarungen genehmigt, die ihr von den Verteilnetzbetreibern (AIEG, AIESH, ORES, RESA und REW) und dem lokalen Übertragungsnetzbetreiber (ELIA) vorgelegt wurden:

 

Noch Fragen?

Beachten Sie die FAQ über die Energiegemeinschaften und die gemeinsame Nutzung von Energie.

Alle Fragen zum Thema gemeinsame Nutzung von Energie können an die Adresse srme@cwape.be gerichtet werden.

Genehmigte gemeinsame Nutzungen von Energie

  

Name der Energiegemeinschaft Name der gemeinsame Nützung von Energie Gebiet Entscheidung der Genehmigung Datum
Communauté d'énergie citoyenne ES2 ASBL DuBocq_ES2OP2 YVOIR CD-25d24-CWaPE-1077 24-04-2025
Communauté d'énergie citoyenne ES2 ASBL

Energilia Wallonie

YVOIR CD-25d24-CWaPE-1078 24-04-2025
Communauté d'énergie citoyenne Energie Libre ASBL Energie Libre GESVES

CD-25a30-CWaPE-1039

30-01-2025
Communauté d'énergie renouvelable Soleil d'Aubange ASBL (CERSA) Soleil d'Aubange (CERSA) AUBANGE CD-24g11-CWaPE-0958 11-07-2024