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Ersatzversorgung

Die Strom- und Gasdekrete enthalten bestimmte Bestimmungen, die im Falle eines festgestellten Ausfalls eines Versorgers die Strom- und/oder Gasversorgung der an das Verteilungsnetz angeschlossenen Endkunden gewährleisten sollen.

Die CWaPE hat im Februar 2018 nach Rücksprache mit den Marktteilnehmern Leitlinien (CD-18b14-CWaPE-0011) zur Umsetzung der aktuellen wallonischen Vorschriften für die Ersatzversorgung veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund starker Preisvolatilität fand 2022 auf Wunsch der Marktteilnehmer eine neue Diskussionsrunde statt. Diese Diskussionen, die zu aktualisierten Leitlinien führten, bestätigten die bisher geltenden Grundprinzipien.

Nach der Änderung der Gas- und Stromdekrete (Mai 2022) hat die CWaPE einen neuen Konsultationsprozess mit den Marktteilnehmern eingeleitet. Ziel dieses Prozesses ist es, einen Vorschlag für die Umsetzung der neuen Dekretbestimmungen zur Ersatzversorgung zu erarbeiten.