Energiegemeinschaften und gemeinsame Nutzung von Energie
Die Konzepte der Energiegemeinschaft (Gemeinschaft für erneuerbare Energien oder Bürgerenergiegemeinschaft) und der gemeinsamen Nutzung von Energie (sei es innerhalb einer Energiegemeinschaft oder zwischen aktiven Kunden innerhalb desselben Gebäudes) wurden insbesondere durch das Dekret vom 5. Mai 2022 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Energiebereich im Rahmen der teilweisen Umsetzung der europäischen Richtlinien des „Clean Energy Package” in die wallonische Gesetzgebung aufgenommen.
Seit dem 25. Juni 2026 erfolgt die Meldung der Gründung einer Energiegemeinschaft, ihrer Änderungen sowie ihres Jahresberichts online über Online-Formulare.