Wer stellt den gemeinsamen Strom in Rechnung?

Der Vertreter der gemeinsamen Nutzung stellt den Teilnehmern die gemeinsam genutzte Energie in Rechnung.

Die Rechnungen werden auf der Grundlage der vom Netzbetreiber erhaltenen Verbrauchsdaten unter Berücksichtigung des gewählten Verteilungsschlüssels erstellt.

Die Rechnung enthält für die geteilte Menge die Energiekosten und die anfallenden Steuern (Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Rückgabe von Ökostromzertifikaten).

Der Stromversorger jedes Teilnehmers stellt den Reststrom in Rechnung (siehe FAQ „Was ist Reststrom?“). Er stellt außerdem für die gesamte entnommene Strommenge (geteilter und Reststrom) die Netznutzungstarife, Steuern und regionalen Zuschläge in Rechnung. 

 

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