Welche Produktionsanlagen können im Rahmen einer Energieverteilung innerhalb einer Energiegemeinschaft genutzt werden?
Im Rahmen der gemeinsamen Nutzung innerhalb einer Energiegemeinschaft muss der Strom, der gemeinsam genutzt werden kann, erzeugt und in das Netz eingespeist werden:
- entweder durch Anlagen, die Eigentum der Energiegemeinschaft sind;
- oder durch Anlagen, an denen die Energiegemeinschaft ein Nutzungsrecht hat, das ihr gemäß den Richtlinien der CWaPE zum Status eines (Selbst-)Erzeugers den Status eines Erzeugers verleihen kann;
- oder durch Anlagen, die von den Mitgliedern der Energiegemeinschaft zur Eigenproduktion betrieben werden.
Darüber hinaus muss der innerhalb einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft geteilte Strom aus erneuerbaren Quellen stammen, während es sich bei der Energieverteilung innerhalb einer Bürger-Energiegemeinschaft auch um fossile Quellen handeln kann.
Schließlich müssen im Rahmen der gemeinsamen Nutzung innerhalb einer erneuerbaren Energiegemeinschaft die Produktionsanlage(n), deren Produktion gemeinsam genutzt wird, innerhalb des Nahbereichs liegen (siehe FAQ „Was ist der Nahbereich für eine gemeinsame Nutzung innerhalb einer erneuerbaren Energiegemeinschaft?“).