Die Verordnung vom 19. Januar 2017 zu der auf die Verteilnetzbetreiber für Strom und Gas anzuwendenden Tarifmethodik legt die Regeln fest, die in der Wallonischen Region für die Genehmigung der nach dem 31. Dezember 2017 in Kraft tretenden Verteilertarife gelten. Diese Verordnung überträgt der Wallonischen Kommission für Energie CWaPE die Aufgabe, eine Tarifmethodik einzuführen und die Tarifvorschläge der Verteilnetzbetreiber zu genehmigen, die in Anwendung dieser Methodik zu erstellen sind. Außerdem legt die Verordnung insbesondere die Grundsätze und Mindestverfahren fest, die bei der Erstellung der Tarifmethodik anzuwenden sind.

Innerhalb dieses Rechtsrahmens wurde die vorliegende Tarifmethodik entwickelt, die als Grundlage für die Festsetzung der Verteilertarife für Strom und Erdgas, sowie für die Refakturierung der Kosten für die Nutzung des Stromtransportnetzes dient, die in der Regulierungsperiode 2019-2023 gelten.