Eine Frage? Eine Beschwerde?

Eine Frage? Eine Beschwerde?

An wen richte ich meine Beschwerde bezüglich der Entschädigung?

Das SRME bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Einspruch bezüglich der Entschädigung per Post, Fax oder direkt an seinem Informationsschalter einzureichen:

SRME
CWaPE - Commission wallonne pour l'Energie
Route de Louvain-la-Neuve 4 bte 12
5001 NAMUR (Belgrade)
081/32 53 02

Der Informationsschalter des SRME ist montags vormittags von 9:00 bis 12:30 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung geöffnet.

Wie reiche ich meinen Einspruch in Bezug auf die Entschädigung ein?

Das Beschwerdeformular für einen Entschädigungsantrag beim SRME muss bei Einreichung Ihrer Akte beim SRME unbedingt ausgefüllt und unterschrieben werden. Das

Formular kann erst ausgefüllt werden, nachdem ein Entschädigungsantrag (per Einschreiben) erfolglos beim für den Schaden Verantwortlichen (Netzbetreiber oder Versorger) eingereicht wurde.

Welche weiteren Rechtsmittel gibt es?

Wenn Sie sich an die SRME wenden, entscheiden Sie sich für eine gütliche Beilegung Ihres Rechtsstreits, bei der unsere Organisation zwischen den Parteien vermittelt, um ihnen zu einer zufriedenstellenden Einigung zu verhelfen. Dies schließt nicht aus, dass Sie Ihre Streitigkeit später vor Gericht bringen können, wenn Sie mit dem Ergebnis der Mediation nicht zufrieden sind.

An wen soll ich meine Beschwerde richten?

Das SRME bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Beschwerde online, per Post, Fax oder direkt am Informationsschalter einzureichen:

SRME
CWaPE - Commission wallonne pour l'Energie
Route de Louvain-la-Neuve 4 bte 12
5001 NAMUR (Belgrade)
081/32 53 02

Der Informationsschalter des SRME ist montags vormittags von 9:00 bis 12:30 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung geöffnet.

Welche Kompetenzen hat der SRME im Bereich der Mediation?

Der SRME ist zuständig für folgende Angelegenheiten:

  • Index oder Verbrauch
  • Verteilungstarife
  • Verfahren zur Installation eines Budgetzählers
  • Technische Probleme mit Ihrem Zähler oder Ihrem Netz
  • Verfahren zur Regularisierung, wenn ein Bewohner nicht unter einer Adresse gemeldet ist
  • Stromausfälle und Überspannungen
  • Anschlüsse


 

Was ist eine Schlichtung?

Das Schlichtungsverfahren ist in Artikel 18 ff. des Erlasses der wallonischen Regierung über den regionalen Schlichtungsdienst für Energie vorgesehen.

Dieses Verfahren setzt die Zustimmung der Gegenpartei und die Durchführung von Anhörungen in unseren Büros voraus. Es ist in der Regel für gewerbliche Kunden (und nicht für Privatpersonen) vorgesehen.

Kurz gesagt :

Was tun, wenn der Streitfall weiterhin besteht oder Sie keine Antwort von Ihrem Anbieter erhalten?

Wenn Sie innerhalb von 10 Werktagen keine Antwort auf Ihre Beanstandung erhalten oder wenn die Streitigkeit trotz der Beanstandung bei Ihrem Anbieter weiterhin besteht, können Sie eine Beschwerde bei einer Schlichtungsstelle einreichen. Je nach Art Ihrer Beschwerde muss diese entweder an den regionalen Ombudsmann oder an den föderalen Ombudsmann gerichtet werden.

Wie reicht man seine erste Beschwerde beim betreffenden Akteur ein?

  • per Telefon beim Kundendienst des Lieferanten (die Telefonnummer ist auf der Rechnung angegeben) und/oder beim zuständigen Netzbetreiber;
  • über das standardisierte Beschwerdeformular, das der Lieferant oder Netzbetreiber auf seiner Website zur Verfügung stellt;
  • per Einschreiben (dies ist natürlich die sicherste Methode und dient als Nachweis für die Beanstandung).

Sie können die auf unserer Website verfügbaren Musterbriefe verwenden.

Der Anbieter hat 10 Werktage Zeit, um auf jede Anfrage des Kunden zu antworten.

Über welche Themen kann mich der SRME informieren?

Der SRME ist zuständig für die Beantwortung Ihrer Fragen zu folgenden Themen:

  • Indexe oder Verbrauch
  • Verteilungstarife
  • Verfahren im Zusammenhang mit der Installation und Verwaltung eines Budgetzählers
  • Technische Probleme im Zusammenhang mit Ihrem Zähler oder Ihrem Netz
  • Umzüge
  • Stromausfälle und Überspannungen
  • Anschlussanträge


 

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf meine Frage erhalte?

Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang der Anfrage sendet der SRME dem Antragsteller eine Empfangsbestätigung mit folgenden Angaben:

  1° Name des zuständigen Sachbearbeiters;

  2° Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Anfrage (die Entscheidung über die Unzulässigkeit ist zu begründen);

  3° eine erste Angabe dazu, ob die Frage in die Zuständigkeit der Wallonischen Region fällt oder nicht;

  4° eine sofortige Antwort auf die Frage oder eine Angabe zur maximalen Bearbeitungsfrist.

Kurz gesagt:

Wie stelle ich meine Frage an den SRME?

Das SRME bietet Ihnen die Möglichkeit, es online, telefonisch, per Post oder direkt an seinem Informationsschalter zu kontaktieren.

SRME

CWaPE - Commission wallonne pour l'Energie

Route de Louvain-la-Neuve 4 bte 12

5001 NAMUR (Belgrade)

Wer kann sich an den SRME wenden?

Jeder Endverbraucher von Strom und/oder Erdgas kann sich an den SRME wenden.

Dabei kann es sich um einen Privatkunden, einen Gewerbetreibenden, einen Selbstständigen, ein Unternehmen, einen Verein, eine Hausgemeinschaft oder jede andere natürliche oder juristische Person handeln, die einen Vertrag über die Lieferung von Strom und/oder Gas hat (oder abschließen möchte).