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Umzug

Wenn man umzieht, muss man vieles auf einmal und innerhalb kurzer Zeit erledigen. Befolgen Sie unsere Gebrauchsanweisung für das Umstellen Ihrer Energieverträge
 


Ich verlasse meine frühere Adresse

  1. Ich fülle zwei Exemplare des Dokuments der Energieübernahme aus (eines für mich, ein weiteres für den neuen Mieter oder Eigentümer), entweder am Tag meines Umzugs oder bei Übergabe der Schlüssel. Wenn ich an meiner früheren Adresse eine Erzeugungsanlage mit erneuerbaren Energien habe (z. B. Fotovoltaikmodule), fülle ich das spezifische Formular mit der Bezeichnung „Dokument der Energieübernahme Strom und/oder Erdgas– Erzeugungsanlage mit erneuerbaren Energien“ aus.
  2. Der neue Mieter/Eigentümer und ich unterzeichnen die Dokumente der Energieübernahme und bewahren jeder ein Exemplar auf. 
  3. Ich kontaktiere schnellstmöglich den Strom- und/oder Erdgasversorger meiner früheren Adresse und informiere ihn über das Datum meines Umzugs, meine Zählerstände und meine neue Adresse. Ich übermittle ihm eine KOPIE des Dokuments der Energieübernahme und bewahre das Original auf.
  4. Wenn ich denselben Versorgungsvertrag behalten möchte, wird mein Vertrag an meiner neuen Adresse weitergeführt, es sei denn, ich ziehe an einen Ort außerhalb der Wallonischen Region oder ich werde bei einem anderen Versorger wohnen, der bereits einen Vertrag zur Energieversorgung hat.
  5. Wenn ich für meine neue Adresse den Versorger wechseln möchte, muss ich einen neuen Versorgungsvertrag für meine neue Adresse unterzeichnen. Ich kontaktiere meinen neuen Versorger, der mir bei meinem Vorgehen hilft.
  6. Wenn niemand die Energieversorgung meiner Wohnung übernimmt (Haus, das leer stehen bleibt oder Unmöglichkeit, Kontakt mit dem Inhaber oder dem neuen Mieter Kontakt aufzunehmen), kontaktiere ich meinen Verteilnetzbetreiber. 
     

Ich ziehe an meiner neuen Adresse ein

Situation 1 

Ich hatte an meiner früheren Adresse bereits einen Vertrag zur Energieversorgung auf meinen Namen.

  • Ich fülle zwei Exemplare des Dokuments der Energieübernahme aus (eines für mich, ein weiteres für den früheren Mieter oder Eigentümer), entweder am Tag meines Einzugs oder bei Übergabe der Schlüssel. Wenn ich an meiner neuen Adresse eine Erzeugungsanlage mit erneuerbaren Energien habe (z. B. Fotovoltaikmodule), fülle ich das spezifische Formular mit der Bezeichnung „Dokument der Energieübernahme Strom und/oder Erdgas – Erzeugungsanlage mit erneuerbaren Energien“ aus.
  • Der neue Mieter/Eigentümer und ich unterzeichnen und bewahren jeder ein Exemplar auf. 
  • Ich kontaktiere schnellstmöglich meinen Strom- und/oder Erdgasversorger und informiere ihn über das Datum meines Einzugs und meine neue Adresse. Ich übermittle ihm eine KOPIE des Dokuments der Energieübernahme und bewahre das Original auf.

Situation 2

Ich hatte an meiner vorherigen Adresse noch keinen Vertrag zur Energieversorgung auf meinen Namen oder ich wohnte außerhalb der Wallonischen Region.

Achtung: Wenn Sie bei Ihrer neuen Adresse keinen Versorgungsvertrag auf Ihren Namen haben, riskieren Sie eine Unterbrechung Ihrer Versorgung!
  • Ich fülle zwei Exemplare des Dokuments der Energieübernahme aus (eines für mich, ein weiteres für den früheren Mieter oder Eigentümer), entweder am Tag meines Einzugs oder bei Übergabe der Schlüssel. Wenn ich an meiner neuen Adresse eine Erzeugungsanlage mit erneuerbaren Energien habe (wie etwa Fotovoltaikmodule), fülle ich das spezifische Dokument mit der Bezeichnung „Dokument der Energieübernahme Strom und/oder Erdgas– Erzeugungsanlage mit erneuerbaren Energien“ aus.
  • Der neue Mieter/Eigentümer und ich unterzeichnen und bewahren jeder ein Exemplar auf. 
  • Ich kontaktiere schnellstmöglich meinen neuen Strom- und/oder Erdgasversorger und informiere ihn über das Datum meines Einzugs und meine Zählerstände. Ich übermittle ihm eine KOPIE des Dokuments der Energieübernahme und bewahre das Original auf.

 

Welche Risiken bestehen, wenn ich das Umzugsverfahren nicht einhalte?

  • Wenn ich bei meinem Umzug UND Einzug meine Zählerstände nicht übermittle, nimmt mein Verteilnetzbetreiber eine Schätzung meines Verbrauchs vor, welche eventuell nicht meinem tatsächlichen Verbrauch entspricht. Ich riskiere, dass mir ein Teil des Verbrauchs berechnet wird, der nicht meiner ist.
  • Wenn Sie Ihren Versorger nicht über Ihren Einzug informieren oder darüber, dass Sie keinen Vertrag auf Ihren Namen für Ihre neue Adresse haben, könnte Ihre Strom- und/oder Gasversorgung unterbrochen werden.
  • Ich bewahre das Dokument der Energieübernahme sicher auf. Das Dokument der Energieübernahme ist rechtsverbindlich. Im Falle einer nachfolgenden Streitigkeit bezüglich der abgelesenen Indizes kann der Energieversorger dieses Dokument als Nachweis fordern. 
     

Ich bin Eigentümer eines vermieteten Objekts. Was muss ich beim Umzug meines Mieters tun?

Der aktuelle Mieter zieht aus und Sie haben noch keinen neuen Mieter

Der aktuelle Mieter zieht aus und Sie haben noch keinen neuen Mieter
Sobald der aktuelle Mieter aus der Wohnung auszieht und falls es noch keinen neuen Mieter gibt, sind Sie für die Vorleistung verantwortlich. Sie müssen also einen Vertrag mit einem Versorger abschließen und mit dem ausziehenden Mieter das Dokument der Energieübernahme in zwei Exemplaren ausfüllen und unterzeichnen (eines für Sie und das andere für den Mieter). 

Sowohl Sie als auch der Mieter müssen die Daten des Dokuments der Energieübernahme so bald wie möglich nach dem Umzug Ihrem jeweiligen Versorger vorlegen. 
 

Der aktuelle Mieter zieht aus und der neue Mieter zieht direkt ein

Sobald der aktuelle Mieter aus der Wohnung auszieht und wenn ein neuer Mieter sofort in die Wohnung einzieht, müssen sie gemeinsam das Dokument der Energieübernahme in zwei Exemplaren ausfüllen und unterschreiben (eines für den ausziehenden Mieter und eines für den einziehenden Mieter). Sie müssen die Daten des Dokument der Energieübernahme so bald wie möglich nach dem Umzug ihrem jeweiligen Versorger vorlegen. 
 

Leerstand

Im Falle eines Leerstandes des Mietobjekts müssen Sie ebenfalls den Abschluss eines Vertrags mit einem Versorger sicherstellen. Andernfalls riskieren Sie eine Stilllegung der Zähler. In diesem Fall sind Sie für alle damit verbundenen Kosten und Probleme verantwortlich. Einige Energieversorger bieten günstige Verträge für zeitweise unbewohnte Wohnungen an. Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger für weitere Informationen.