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Prosumer-Tarife 2023-2024

Der Kapazitäts-Prosumer-Tarif gilt für Prosumer, die keinen Zweirichtungszähler/intelligenten Zähler haben. Für das Jahr 2020 wird dieser Tarif anteilig nach Anzahl der Monate, für welche er gilt, das heißt mit 3/12 (vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020) verrechnet.

Die nachstehende Tabelle stellt die genehmigten Prosumer-„Kapazitätstarife“ für die Jahre 2023 bis 2024 dar. 

 

Bild
Prosumer-Kapazitätstarif 2023-2024


Dank der in der Tarifmethodologie vorgesehen Garantie können Sie sicher sein, dass Sie als Prosumer, der einen Zweirichtungszähler hat, keinen Betrag bezahlt, der höher (allgemein für die Verteilung und den Transport sowie dazugehörige Zuschläge) wäre als jener, den Sie beim Kapazitätstarif bezahlen würden, wenn Sie keinen Zweirichtungszähler hätten. 

Eine solche Garantie zielt darauf ab, Prosumer zur Entscheidung für einen Netztarif anzuregen, der auf ihrer Bruttoentnahme beruht (dies fördert den gleichzeitigen Eigenverbrauch), ohne dabei Gefahr zu laufen, mehr als den Kapazitätstarif zu bezahlen, falls ihr Eigenverbrauch letztlich unter 37,76 % liegt.


 

Beispiels der Rechnungsstellung für einen Prosumer

Hypothesen

  • Entwickelbare elektrische Nettoleistung der Erzeugungsanlage: 5 kWe
  • Erzeugung: 910 kWh je kWe
  • Jährlicher Verbrauch: 4.550 kWh
  • Eigenverbrauch: 50%
  • Jährliche Erzeugung: (910 kWh x 5 kWe) = 4.550 kWh
  • Jährlicher Eigenverbrauch: 50 % x 4.550 kWh = 2.275 kWh
  • Einspeisung in das Netz = 2.275 kWh
  • Bruttoentnahmen im Netz = 2.275 kWh
  • VNB: RESA
  • Amortisierungszeit: 01.01.2021 bis 31.12.2021
  • Kapazitäts-Prosumer-Tarif 2021: 90,75 €/kWe inkl. MwSt.
  • Tarife für die Entnahme/Verteilung 2021: 0,116308 €/kWh inkl. MwSt.
  • Tarife zur Weiterverrechnung der Transportkosten 2020*: 0,0447590 €/kWh inkl. MwSt.
     

 

*In diesem Beispiel sind die Tarife für die Weiterverrechnung der Kosten für die Nutzung des Transportnetzes jene, die von 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 anwendbar sind. Die ab 1. März 2021 geltenden Tarife für die Weiterverrechnung der Transportkosten werden von der CWaPE im Laufe des Monats Februar 2021 genehmigt.

Berechnungen

Wenn der Prosumer nicht über einen Zweirichtungszähler verfügt, beläuft sich seine Rechnung auf 453,75 €.

    5 kWe x 90,75 € = 453,75 €
    0 kWh X 0,116308 €/kWh = 0 €
    0 kWh X 0,0447590 €/kWh = 0 €
    GESAMT: 453,75 € inkl. MwSt.

Wenn der Prosumer über einen Zweirichtungszähler verfügt, beläuft sich seine Rechnung auf 366,43 €.

    2.275 kWh X 0,116308 €/kWh = 264,60 €
    2.275 kWh X 0,0447590 €/kWh = 101,83 €
    GESAMT: 366,43 € inkl. MwSt.