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Schlichtungsverfahren

Das Schlichtungsverfahren ist in den Artikeln 18ff. des Erlasses der wallonischen Regierung bezüglich des Regionalen Mediationsdienstes für Energie vorgesehen.

Dieses Verfahren umfasst das Einverständnis der Gegenseite und die Anhörung in unseren Räumlichkeiten. Dieses Verfahren ist üblicherweise für professionelle (und nicht für Privat-) Kunden vorgesehen.

 

Folgende Schritte sind zu befolgen:

 

ACHTUNG! Ihr Antrag auf Schlichtung wird im folgenden Fällen als unzulässig eingestuft:
• Das von Ihnen bemängelte Verhalten endete mehr als ein Jahr vor dem Datum der Einreichung der Beschwerde.
• Er fällt nicht in die Zuständigkeit der Wallonischen Region.

 

Gütliche auseinandersetzung

Eine erste gütliche Auseinandersetzung muss schriftlich (Fax/Mail/Post) gegenüber Ihrem Versorger und/oder Netzbetreiber erfolgt sein, um Ihr Problem zu lösen oder um die gewünschten Informationen zu erhalten.

Wenn Sie noch keine schriftliche Reklamation gegen den von Ihrem Problem betroffenen Betreiber gerichtet haben, bitten wir Sie, ihn schnellstmöglich zu kontaktieren, bevor Sie eine Beschwerde beim Regionalen Mediationsdienst für Energie einreichen. Zudem bitten wir Sie, eine Kopie dieses Schrittes aufzubewahren. Einfacher wird dies für Sie, wenn Sie eines der Musterschreiben verwenden, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.

 Eine Kopie dieses ersten Vorgehens ist dem Beschwerdeformular verpflichtend beizufügen.
AUSGENOMMEN in Notfällen (drohende oder bereits durchgeführte Abschaltung)

 

Keine antwort / unbefriedigende antwort

Ihr Beschwerdevorgang folgt auf:

  • Entweder den Erhalt einer unbefriedigenden Antwort des betreffenden Akteurs
  • Oder eine fehlende Antwort des betreffenden Akteurs. In diesem Fall kann Ihre Beschwerde erst nach Ablauf einer Frist von 20 Arbeitstagen nach Versand des an den betreffenden Betreiber gerichteten Schreibens eingereicht werden.

 

Formular ausfüllen

Das Beschwerdeformular des SRME muss bei Einreichung Ihrer Akte beim SRME unbedingt ausgefüllt und unterzeichnet sein. 
AUSGENOMMEN in Notfällen (drohende oder bereits durchgeführte Abschaltung)

 

Ablauf der schlichtung

Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde wird durch den Erlass der wallonischen Regierung vom 8. Januar 2009 bezüglich des Regionalen Mediationsdienstes für Energie geregelt. 

Und konkret?

Bild
schema_procedure_SRME_conciliation_DE

(Notez que ces délais réglementaires sont communiqués à titre indicatif et que ceux-ci peuvent, en pratique, être plus courts ou plus longs notamment en fonction de la complexité du dossier et/ou de la charge de travail du SRME.)