Welche gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen werden dem Anbieter auferlegt?
Die Versorger müssen bestimmte Vorschriften einhalten (die von den Behörden auferlegten „gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen“), die die Regelmäßigkeit, Qualität und Abrechnung der Strom- und Gasversorgung betreffen. Diese Verpflichtungen betreffen auch den Umweltschutz (einschließlich der Verpflichtung, eine Mindestmenge an grüner Energie zu verkaufen), den sozialen Verbraucherschutz (einschließlich der Lieferung einer Mindestmenge an Energie an geschützte Kunden) und die Information über den rationellen Energieverbrauch.
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