Welche Verpflichtungen gelten für Lieferanten in Bezug auf die Rechnungsstellung?

  • Eine Ausgleichsrechnung muss einmal jährlich und innerhalb von 60 Tagen nach dem spätesten Datum der Übermittlung der Zählerstände an den Lieferanten erstellt werden.
  • Die Rückerstattung nach einer Anpassung zugunsten des Kunden muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Anpassungsrechnung erfolgen.
  • Eine Abschlussrechnung nach Beendigung des Vertrags muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum der Übermittlung der Zählerstände ausgestellt werden.
  • Der Lieferant muss alle Anfragen/Beschwerden des Kunden innerhalb von 10 Werktagen beantworten.

 

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